AGBs für Personalbuchungen
bei der OBSESSION GmbH, Lindleystr. 12, 60314 Frankfurt

Die OBSESSION GmbH (im folgenden OBSESSION genannt) ist eine Live-Marketingagentur mit den Schwerpunkten Public- & Corporate Events, Promotion & Verkaufsförderung, Incentives & Meetings sowie PR- & Sponsoringaktivitäten.

Als innovative Full-Service Agentur begleitet OBSESSION seine Kunden von der Konzeption, über Planung und Organisation bis hin zur authentischen Umsetzung ihrer Marketing Aktivitäten. Hierbei bietet OBSESSION strategische Kundenberatung sowie kreative Marketing- und Kommunikationskonzepte.

Im Rahmen verschiedener Aktionsumsetzungen können sich Promoter, Hostessen, Models, Eventpersonal, etc. (im Folgenden Bewerber) auf Event- und Promotionjobs bei OBSESSION bewerben und von OBSESSION eingesetzt werden. Um für einen Personaleinsatz beauftragt / gebucht zu werden ist die Registrierung im Personalsystem (im Folgenden auch Online-Personaldatenbank) von OBSESSION Voraussetzung. Hierzu gelten die folgenden Vereinbarungen:



1. Registrierung

1.) Mit der Registrierung in der Online-Personaldatenbank von OBSESSION bietet der Bewerber generell an, im Auftrag von OBSESSION Tätigkeiten für Kunden von OBSESSION zu übernehmen;

2.) Die Registrierung in der Personaldatenbank bedeutet jedoch keine Verpflichtung des Bewerbers zu vorstehend genannten Tätigkeiten. Ebenfalls begründet sie keine Verpflichtung von OBSESSION zur Übertragung solcher Tätigkeiten.

3.) OBSESSION schreibt im Bedarfsfall Jobangebote regional oder überregional aus, auf die sich der Bewerber zurückmelden kann, um sein Interesse an diesen Jobs zu bekunden.



2. Datenerfassung

1.) Der Bewerber ist einverstanden, dass seine persönlichen Daten, Auskünfte, sein Angebots- und Leistungsprofil (z.B. besondere Qualifikationen und Kenntnisse, Fremdsprachen o. ä.) sowie Fotografien seiner Person in der Kartei von OBSESSION geführt werden, um unter Berücksichtigung des Profils für ihn geeignete Einsätze auszuwählen.

2.) Der Bewerber erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten durch OBSESSION für die Zwecke der Einsatzauswahl und Einsatzplanung sowie zur Mitteilung der entsprechenden Daten durch OBSESSION an ihre Kunden einverstanden.

3.) Der Bewerber erklärt sich darüber hinaus mit einer Veröffentlichung seiner Fotografien auf der Website von OBSESSION sowie in Social-Media-Kanälen für Werbe- und Akquisitionszwecke von OBSESSION einverstanden. Es besteht Einigkeit darüber, dass der Bewerber, wenn seine Bilddaten zu Werbezwecken von OBSESSION verwendet werden, hierfür kein Honorar erhält.

4.) Alle Angaben entsprechen der Wahrheit.

5.) Jede Art von Zugriff auf diese Personaldatenbank erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen. Durch die Nutzung bestätigt der Bewerber, dass er die Nutzungsbedingungen gelesen, zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.

6.) OBSESSION behält sich das Recht vor, den Datensatz des Bewerbers jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu löschen. Der Bewerber hat ebenso die Möglichkeit jederzeit seinen Datensatz aus der Datenbank zu löschen.

7.) Alle weiteren Regelungen siehe Datenschutzerklärung



3. Einsatzbuchung

1.) In der Regel wird zwischen den Parteien für Projekte über eine gewisse Dauer ein Projekteinzelvertrag (Einsatzbuchung) geschlossen, in dem projektbezogen weitere Vereinbarungen getroffen werden.

2.) Der Einsatz wird konkret z.B. nach Einsatzort, -tag, -dauer, -zeiten, Zeitpunkt und Ort des Briefings, vorgeschriebene Kleidung, Einzelheiten der Tätigkeit, Ansprechpartner, Ausstellerausweis in einem Buchungsvertrag für Einsätze geregelt.

3.) Insbesondere bei kleinen Projekten, z.B. nur für wenige Stunden an einem Tag, kann der Projekteinzelvertrag entfallen.



4. Einsatzdurchführung nach Buchungsauftrag

1.) Im Falle einer Einsatzbuchung verpflichtet der Bewerber sich, einen mit Buchungsauftrag fest vereinbarten Einsatz entsprechend den Vereinbarungen und dem Briefing durch OBSESSION durchzuführen. Der Bewerber sichert OBSESSION eine in jeder Hinsicht sorgfältige & loyale Ausführung des Auftrages zu und verpflichtet sich jederzeit angemessen gegenüber dem Kunden und dessen Gästen/Besuchern/Kunden aufzutreten.

2.) Der Bewerber ist nicht berechtigt, Leistungen der Kunden von OBSESSION, gleich welcher Art, entgegenzunehmen. Ausgenommen ist die Annahme z. B. auf Messen frei verfügbaren Prospektmaterials oder kleiner Werbegeschenke (give-aways).



5. Wettbewerb

1.) Die Übernahme anderer oder zusätzlicher Tätigkeiten während der im Buchungsauftrag vereinbarten Einsatzzeiten ist dem Bewerber nur nach Rücksprache und Genehmigung durch OBSESSION gestattet. Während der im Buchungsauftrag genannten Einsatzzeiten sind dem Bewerber andere Tätigkeiten für den Kunden und/oder Wettbewerber des Kunden und/oder Vertragspartner von OBSESSION sowie deren Wettbewerber verboten.

2.) Außerhalb der vereinbarten Einsätze ist der Bewerber in der Gestaltung seiner Zeit völlig frei. Dies gilt auch für die Durchführung anderer Einsätze, auch für andere Agenturen, sofern dadurch die Ausführung der Einsatzdurchführung nach den im Buchungsauftrag vereinbarten Einsätze nicht beeinträchtigt wird und keine Konkurrenztätigkeit dieses Vertrages ausgeübt wird.



6. Haftung

1.) Der Bewerber stellt OBSESSION von jeder Haftung frei, es sei denn, OBSESSION hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten.

2.) Für den Fall, dass der Bewerber während des Einsatzes oder im Zusammenhang mit dem Einsatz einen Schaden verursacht oder selbstverschuldet eigenen Sach- oder Körperschaden erleidet, haftet er für diesen Schaden in vollem Umfang selbst.

3.) Für von ihm zu vertretende Beschädigungen und Verluste der ihm für den Einsatz überlassenen Mittel haftet der Bewerber.



7. Vergütung

1.) Soweit die Parteien für den mit Buchungsauftrag fest vereinbarten Einsatz nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, erfolgt die Vereinbarung der Höhe des Honorars im Projekteinzelvertrag / Buchungsauftrag. Mit dem Honorar sind, soweit nicht eine ausdrückliche anders lautende Vereinbarung getroffen wird, alle für den Einsatz anfallenden Tätigkeiten einschließlich vorbereitender Tätigkeiten (wie insbesondere das Briefing) abgegolten.

2.) Soweit keine anderweitige Regelung getroffen wird, trägt der Bewerber die im Zusammenhang mit dem Einsatz entstehenden Kosten und Aufwendungen wie z. B. Fahrt-, Reise- und Unterbringungskosten, Verpflegungsaufwand, Kosten für angemessene Kleidung und deren Reinigung etc. selbst.

3.) Für den Fall, dass die Auftragserledigung durch den Bewerber vom Kunden berechtigt bemängelt wird, ist OBSESSION unabhängig von den eigentlichen Rechten auf Kündigung, Schadenersatz etc. berechtigt, den Vergütungsanspruch des Promoters zu kürzen.



8. Abrechnung

Die Abrechnung der Vergütung erfolgt in der Regel ausschließlich über Lohnsteuerkarte. Der Bewerber verpflichtet sich für Zeitnachweise oder Aktionsberichte Formulare von OBSESSION, die mit dem Einzelauftrag ausgehändigt werden, zu verwenden.



9. Ausfall/Vertragsstrafe

1.) Nimmt der Bewerber einen mit Buchungsauftrag fest vereinbarten Einsatz aus in seiner Person oder in seinem Risikobereich liegenden Gründen (z. B. wegen Erkrankung) oder aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht wahr, entfällt sein Vergütungsanspruch für den Auftrag ersatzlos. Der Vergütungsanspruch für den Bewerber entfällt auch dann, wenn der fest vereinbarte Einsatz aus nicht von OBSESSION zu vertretenden Gründen z. B. aufgrund höherer Gewalt, oder aus vom Kunden von OBSESSION zu vertretenden Gründen entfällt. Erhält OBSESSION jedoch trotz Ausfall eine entsprechende (Storno-) Vergütung oder Ersatzleistungen vom Kunden, können dem Bewerber entsprechende Vergütungsansprüche zustehen. Einzelheiten hierzu regelt falls vorliegend der entsprechende Projekteinzelvertrag.

2.) Nimmt der Bewerber den Einsatz aufgrund eigenen Verschuldens nicht wahr, so ist eine Vertragsstrafe von 100 % des vereinbarten Einsatzhonorars zu zahlen, wenn der Bewerber den Einsatz nicht spätestens 1 Woche vor dem Einsatzbeginn absagt. Weitergehende Ansprüche von OBSESSION wegen Nichterfüllung werden dadurch nicht berührt. Dem Bewerber obliegt der Nachweis den Einsatz unverschuldet nicht wahrnehmen zu können (z. B. durch Vorlage eines ärztlichen Attestes). In diesem Fall kommt die Vertragsstrafe nicht zur Anwendung.



10. Geheimhaltung

Der Bewerberer verpflichtet sich, über den Inhalt eines Projekteinzelvertrages und/oder eines Buchungsauftrages und sämtliche ihm im Zusammenhang damit bekannt werdenden Geschäftsvorgänge, Unternehmensdaten und Betriebsgeheimnisse von OBSESSION, der Kunden und/oder der Vertragspartner, auch nach Beendigung eines Buchungsauftrages, Stillschweigen zu bewahren. Dies umfasst auch die getroffene Honorarvereinbarung und eventuell erhaltene Boni. Unterlagen von OBSESSION, der Kunden und/oder der Vertragspartner gibt der Bewerber unaufgefordert mit Beendigung des Einsatzes sowie jederzeit auf Anforderung von OBSESSION heraus.



11. Erklärung zu Film-, Ton- und Fotorechten

Der Bewerber erklärt sich damit einverstanden, dass unwiderruflich sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung sowohl von ihm im Rahmen seines Einsatzes für OBSESSION angefertigten als auch ihn beinhaltenden Film-, Bild- und Tonaufnahmen auf OBSESSION und den Kunden übertragen werden. Sämtliche Nutzungsrechte werden exklusiv und ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung unentgeltlich übertragen. Die Aufnahmen dürfen bearbeitet bzw. abgeändert werden, so lange davon auszugehen ist, dass die Änderungen keine Nachteile für Bewerber mit sich bringen.



12. Rückgabe von Firmeneigentum/Firmenbesitz

1.) Soweit OBSESSION oder der Kunde, für den der Bewerber tätig wird, z.B. Einsatzkleidung, oder andere Materialien (Promotionmaterial, Promotionfahrzeuge, Standequipment, Eventtechnik, etc.) stellt, verpflichtet sich der Bewerber, die ihm zur Verfügung gestellten Sachen pfleglich zu behandeln und unverzüglich nach dem Einsatz gemäß Absprache an OBSESSION oder an den Kunden zurückzugeben.

2.) Sollte der Bewerber erkrankt oder anderweitig verhindert sein, sind die ihm zur Verfügung gestellten Mittel am selben, jedoch spätestens am nächsten Tag nach der Erkrankung oder Verhinderung nach Absprache mit OBSESSION an OBSESSION oder ggf. an den Kunden zurückzugeben.

3.) Dem Bewerber steht insofern kein Zurückbehaltungsrecht zu.